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In der ersten Vorlesungseinheit geht es zunächst um organisatorische Fragen zur Vorlesung, wie den Ablauf, Literaturempfehlungen und benötigte Materialien. Sodann werden die Lernziele definiert und die Vorlesungsmethodik erläutert. Anhand der Vorlesungsgliederung wird ein Überblick über die im Rahmen der Vorlesung behandelten Thematiken gegeben. In diesem Zusammenhang werden auch typische und aktuelle Fragestellungen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts angesprochen. Es folgt eine rechtssystematische Standortbestimmung zum Öffentlichen Wirtschaftsrecht, an die sich eine Erörterung seiner Aufgabenfelder anschließt. Schließlich wird ein Überblick über die historischen Entwicklungslinien dieses Rechtsbereichs gegeben.
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